Operative Verfahren
Nach Feststellung einer Herzrhythmusstörung kann es erforderlich werden, einen Herzschrittmacher oder einen Defibrillator zu implantieren. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn aufgrund der Rhythmusstörungen Schwindel oder kurzzeitige Bewusstlosigkeit (Synkope) auftreten.
Die Implantation eines Herzschrittmachers ist nicht sehr schmerzhaft und wird üblicherweise in lokaler Betäubung durchgeführt. Der Eingriff, der etwa 30-60 Minuten dauert, kann meist ambulant durchgeführt werden. Den genauen Ablauf erklären wir Ihnen in einem ausführlichen Gespräch in der Praxis. Hierbei besprechen wir auch, welches Herzschrittmachersystem für Sie am besten geeignet ist, um die zu Grunde liegende Herzrhythmusstörung zu behandeln.